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INTERKRAN AG
Antonio Teixeira
Mühlenenstrasse
8856 Tuggen SZ
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KRAN-Expertisen

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Sicherheit auf der Baustelle...kein Kinderspiel! Sicherheit auf der Baustelle...kein Kinderspiel!
Seit dem 1. Januar 2007 ist die revidierte Kranverordnung in Kraft und regelt die Anforderungen an die sichere Verwendung von Kranen. Sie können sich informieren unter www.suva.ch Rubrik SUVA Pro, Branchen-/Fachthemen


Die ERKAS-Richtline 6511 schreibt tägliche und jährliche Kontrollen vor:

Die täglichen Kontrollen kann der Kranführer durchführen, die Jährlichen muss der Kranfachmann durchführen!
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Jährliche Kontrollen durch den Kranfachmann
Wir führen die periodische, jährliche Kontrolle an Ihrem Kran professionell und preiswert durch und veranlassen, falls notwendig, die nötigen Schritte um eine sichere Funktion Ihres Krans zu gewährleisten und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.